Kanuwandern

Kanu-Wandern

Das Kanu-Wandern ist ein beliebter Sport für Alt und Jung, der im KCM traditionell sehr stark gepflegt wird. Bereits in den fünfziger Jahren brachen Kanu-Wanderer des KCM mit großem Faltbootgepäck auf, um die Flüsse der näheren Umgebung zu befahren. Da kaum jemand ein Automobil besaß, wurden die Fahrten mit der Eisenbahn durchgeführt. Am Ziel angekommen steckte man das aus Holzspanten bestehende Bootsgerüst zusammen und bespannte es mit der Bootshaut aus Gummi und Baumwollstoff.


Johann Klepper, ein Schneider aus Rosenheim, erfand dieses geniale Bootskonzept und trug damit erheblich zur Verbreitung dieses Sportes bei. Heute werden beim KCM hauptsächlich Boote aus Kohle- oder Glasfaser benutzt. Einige Faltboote liegen aber noch einsatzbereit in den Bootshaushallen. Die heutigen Wanderfahrten sind im umfangreichen Terminkalender festgelegt und führen die Kanu-Wandersportler im Grunde zu den gleichen herrlichen Zielen wie damals.
Jedes Jahr findet der Wettbewerb um das Wanderfahrerabzeichen statt. Um dieses zu erhalten, müssen bestimmte, durch den DKV festgelegte Bedingungen erfüllt werden.Hierbei geht es neben Kilometerleistung auch um den Nachweis gewisser kanusportlichen Qualifikationen.

Kanu-Station

Übernachtungsmöglichkeit für Kanusportler

Auf Initiative des Deutschen Kanu Verbandes wurden Vereine mit guten Übernachtungsmöglichkeiten und attraktiver Lage als Kanu- Stationen registriert. Die angeschlossenen Vereine fördern den Kanusport indem sie ihre Infrastruktur zur Verfügung stellen. Sie bieten Kanusportlern bei mehrtägigen Fahrten eine preiswerte Übernachtungsmöglichkeit.

Beim Kanu-Club Mannheim sind alle reisenden Kanuten herzlich willkommen !

Es kann auf dem Außengelände im Zelt oder Wohnwagen, sowie in den Clubräumen übernachtet werden. Eine Küche und sanitäre Anlagen stehen zur Verfügung. Die Lage im Schloßpark mit 5 Gehminuten zur Innenstadt machen unsere Kanu Station besonders attraktiv. Eine Liste aller Kanu-Stationen gibt der Deutsche Kanu-Verband in Duisburg heraus.

Gebühren siehe hier

Wanderfahrerabzeichen

Mit dem Eintritt in den KCM erhält jedes neue Mitglied automatisch ein Fahrtenbuch. Das Fahrtenbuch dient als Nachweis für die Sportversicherung und der persönlichen Leistungskontrolle. Wer am Wanderfahrer-Wettbewerb teilnehmen möchte, muss seine Touren in dieses Fahrtenbuch eintragen. Alle Leistungen, die zum Erwerb des Wanderfahrerabzeichens (WFA) führen, werden im persönlichen Fahrtenbuch bescheinigt. Das Fahrtenbuch ist zur Prüfung der WFA-Voraussetzungen am Ende des Fahrtenjahres beim Fahrtenwart abzugeben. Das Fahrtenjahr endet am 30. September eines jeden Jahres. Die Auszeichnungen im Wanderfahrer-Wettbewerb werden vom DKV verliehen und vom Fahrtenwart überreicht. Das geschieht meist im Rahmen der Mitgliederversammlung. Besondere Auszeichnungen werden durch den Landeskanuverband im Rahmen des alljährlich stattfindenden Verbandstages verliehen. Daneben gilt das Fahrtenbuch als Nachweis für die Sportversicherung. Alle Mitglieder und Gäste sind so während ihrer sportlichen Betätigung unfallversichert. Das gilt übrigens schon bei der Anfahrt und dem Transport von Personen und Ausrüstung.

Leitsätze des Kanuwandersports

  1. Informieren Sie sich vor Antritt einer Fahrt über das Gewässer und seine Schwierigkeiten mit Hilfe der Flussführer des DKV und seiner Landeskanuverbände. Beachten Sie, dass ein harmloses Gewässer zur Schneeschmelze oder nach längeren Regenfällen zu einem gefährlichen Wildwasser werden kann.
  2. Lassen Sie sich durch den Wandersportwart Ihres Vereines oder andere erfahrene Kanuwandersportler theoretisch und praktisch beraten. Als Einzelmitglied wenden Sie sich an den Obmann Ihres Landesverbandes. Lesen Sie die einschlägige Kanuliteratur; nehmen Sie an Sicherheitsschulungen und Kenterlehrgängen teil.
  3. Überprüfen Sie vor Antritt einer Fahrt Ihre Ausrüstung auf Vollständigkeit und Brauchbarkeit: Boot ordnungsgemäß gekennzeichnet und ausgerüstet – mit Spritzdecke, Auftriebskörpern und Handschlaufen; wasserdichte Paddeljacke und/oder Neoprenanzug, ggf. Kopfschutz, Schwimm- oder Rettungsweste, geeignetes Schuhwerk; Wurfsack oder zumindest Rettungsleine; wasserdichte Packsäcke und Behälter für Wechselkleidung, Ausweis- und Fahrzeugpapiere einschließlich DKV-Ausweis, Fahrzeugschlüssel, Geldbörse, usw.
  4. Fahren Sie nie allein.
  5. Wehre können lebensgefährliche Gefahrenquellen sein. Wehre vor einer eventuellen Befahrung ansehen; Wehre oder Abstürze mit senkrechter Absturzkante nie befahren (die Deckwalze bedeutet immer Lebensgefahr); Umtragen ist kein Zeichen von Nichtkönnen oder Feigheit, sondern zeigt Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen.
  6. Jeder Kanuwandersportler muss schwimmen können. Darüber hinaus sollte er den Grundschein der DLRG/Wasserwacht erwerben und in „Erste-Hilfe“ ausgebildet sein.
  7. Der Natur- und Gewässerschutz ist eine Verpflichtung jedes Kanuwandersportlers. Erfreuen Sie sich beim Kanufahren an den Schönheiten der Natur; tragen Sie in voller Eigenverantwortung zur Erhaltung von Pflanzen- und Tierwelt bei; stören Sie nicht den Lebensraum von Wild und Vögeln; respektieren Sie die berechtigten Interessen anderer, wie z.B. Anlieger und Sportfischer.
  8. Beachten Sie bei Ihren Fahrten: Äußerste Vorsicht mit offenem Feuer; beim Verlassen von Zelt- und Lagerplätzen Abfälle – auch solche, die nicht von Ihnen stammen – mitnehmen und zu einem dafür vorgesehenem Abfallbehälter bringen; stellen Sie Verschmutzungen an Ufern, den Gewässern oder Einleitung von schädlichen Abwässern fest, benachrichtigen Sie umgehend die zuständigen Behörden und melden Sie ihrer Beobachtung der DKV-Geschäftsstelle (Meldekarten liegen jedem DKV-Sportprogramm bei).
  9. Der DKV und seine Landesverbände geben Flußführer heraus. Unterstützen Sie diese ehrenamtliche Tätigkeit durch Meldung von beobachteten Änderungen an Ihren Vereins-, Bezirks- oder Verbandswandersportwart oder direkt an die DKV-Geschäftsstelle.
  10. Zum Nachweis Ihrer sportlichen Tätigkeit und nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen beachten Sie folgendes: Informieren Sie vor Fahrtantritt Vereinsangehörige, bzw. Bekannte über Ihr Vorhaben und die Rückkehrzeit, auch ein Zettel am Schwarzen Brett oder eine Eintragung in das Vereinsfahrtenbuch sind notwendig. Daneben soll das persönlichen Fahrtenbuch von jedem Kanuwandersportler geführt werden.

Kommentare sind geschlossen.